Bildungsgang Grundschule
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. In diesen Klassen lernen Kinder ohne Handicap und Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ gemeinsam.
Ziel des gemeinsamen Unterrichts ist es, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, um sich auch in Lebens- bzw. Alltagssituationen außerhalb der Schule zurechtzufinden. Alle Kinder lernen, dass jeder anders und keiner gleich ist.
Grundlagen für den Unterricht, Vergleichsarbeiten, Stundentafel usw. sind in den Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung und in der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (GV) geregelt.
Zum Personal der Jahrgangsstufe 1 bis 4 gehören zu jeder Klasse die Lehrkraft und ein Heilpädagoge oder eine pädagogische Unterrichtshilfe.
An Hand des Gutachtens der Grundschule erfolgt nach Klasse 6 die weitere Beschulung der Schülerinnen und Schüler an einem Gymnasium, an der Bauhausschule, an einer Gesamtschule oder einer Oberschule.