Bildungsgang Oberschule
Die Oberschule verbindet die Bildungsgänge zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und der Fachoberschulreife (FOR).
Bei entsprechenden Leistungen wird auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) vergeben.
Für diesen Bildungsgang gelten folgende Rechtsvorschriften:
Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung
Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V)
In unserer integrativ organisierten Oberschule (Klassenstärke zwischen 6 und 15 Schülern) erfolgt der Unterricht im Klassenverband.
Die grundlegende Bildung der Schülerinnen und Schüler wird in bestimmten Fächern in A- Kursen bzw. B- Kursen unterschieden:
A- Kurs d.h. grundlegende Bildung B- Kurs d.h. erweiterte Bildung.
Der Bildungsgang der Oberschule wird als Ganztagsschule geführt.